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RECHTLICHES

Als gewerblicher Betreiber von Webseiten und von auch Profilen in sozialen Netzwerken (Xing, Facebook, Google+, Twitter etc.) sind Sie verpflichtet, den Nutzern Ihrer Online-Auftrittes Informationen über sich zu liefern.


Grundsätzlich ist die Impressumspflicht aber im Telemediengesetz geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Welche Angaben jeweils genau in das Impressum gehören, hängt allerdings ab von

  • der Plattform ab (Firmenhomepage oder Profil) 
  • der rechtlichen Form Ihrer Firma (Einzelunternehmer, GmbH …)

 



was muss man als betreiber einer gewerblichen seite beachten?

Ein paar wichtige Eckpunkte dazu:

 

  • Das Impressum muss leicht zu finden sein, darf also nicht auf der Homepage irgendwo versteckt sein oder eine andere, unklare Bezeichnung haben

  • Es muss schnell erreichbar sein = mit maximal zwei Klicks

  • Das Impressum muss sich auf der Website selbst befinden, nicht auf einer anderen Seite, auf die lediglich verlinkt wird.

Was gehört ins impressum?

  • Der Inhalt:
    • Firmenname
    • Anschrift
    • Rechtsform
    • voller Name des Vertretungsberechtigten, meist des Geschäftsführers oder Inhabers
    • Kontaktmöglichkeiten: Postanschrift, Email, Telefonnummer
    • Gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID-Nummer bzw. Wirtschaftsidentifikationsnummer
    • Gegebenenfalls weitere Angaben wie beispielsweise Infos zur zuständigen Aufsichtsbehörde o.ä. – bei bestimmten Berufen und Branchen

Hinweis:

Wir dürfen und wollen hier keine Rechtsberatung geben.

Sollten Unklarheiten bezüglich des eigenen Impressums bestehen empfehlen wir dringend, einen Anwalt zu kontaktieren und alle Fragen mit diesem zu klären.

 

Weiterführende Informationen zu Impressum & Co. finden Sie online auch hier:


www.anwalt.de